Caroei, Asya S. Brodowski, Dominik Grabmair, Matthias Kocak, Aleyna Kolbe, Moritz Olheide, Jens Paschke, Anne Rachut, Sarah Reuß, Philipp M. Sigmund, Johannes Uth, Richard Treffers, Theresa Welpe, Isabell M. Wörner, Liane Zette „KI-Einsatz im deutschen Justizsystem – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung“, MMR (Beilage) 619 – 629
Künstliche Intelligenz ist im deutschen Justizsystem längst keine Zukunftstechnologie mehr. Eine bundesweite empirische Untersuchung mit mehr als 1.500 Teilnehmenden aus Justiz und justiznahen Tätigkeitsfeldern zeigt, dass bereits ein erheblicher Teil KI-Systeme im Arbeitsalltag einsetzt. Besonders häufig genannt wurden ChatGPT, jurisKI und DeepL. Die Nutzung konzentriert sich bislang vor allem auf Informationsbeschaffung, Textbearbeitung und Übersetzung; die große Mehrheit der bereits Nutzenden berichtet dabei von einer Zeitersparnis.
Die Akzeptanz hängt deutlich davon ab, wie nah eine Anwendung an die eigentliche Entscheidung heranrückt. Bei der Informationsakquise ist der Einsatz bereits vergleichsweise verbreitet, bei Textbearbeitung und Übersetzung liegt er im mittleren Bereich. Für Entscheidungsunterstützung wird KI deutlich seltener eingesetzt, vollständig automatisierte Entscheidungen bilden eine klare Ausnahme. Entsprechend wollen die Befragten vor allem Recherche, Informationsaufbereitung, Texterstellung sowie Routine- und Verwaltungsaufgaben automatisieren. Das Entscheiden selbst möchte eine deutliche Mehrheit weiterhin Menschen überlassen.
Die Zurückhaltung beruht allerdings nicht auf einer allgemeinen Technikfeindlichkeit. Eine klare Mehrheit beschäftigt sich nach eigener Aussage gerne mit neuen Technologien, und fast alle Befragten halten KI für geeignet, Informationsbeschaffung und -analyse zu beschleunigen. Gleichzeitig werden technische Hindernisse am stärksten wahrgenommen; rechtliche und organisatorische Probleme folgen knapp dahinter, menschliche Faktoren etwas abgeschwächt. Besonders schwer wiegt, dass rund zwei Drittel mit dem Digitalisierungsstand ihres Arbeitsumfelds unzufrieden sind. Ohne funktionierende E-Akten, strukturierte Daten, belastbare Infrastruktur und klare Zuständigkeiten lässt sich auch eine leistungsfähige KI nicht verlässlich in gerichtliche Abläufe integrieren.