Artikel der Woche
Artikel der Woche: Wie viel kann das Recht über die Zukunft wissen?
Dragana Damjanovic, „Entstehung und Relativität von Zukunftswissen“, Die Verwaltung 59 (2026), S. 1–19
Recht soll längst nicht mehr nur auf bereits Geschehenes reagieren, sondern zunehmend Zukunft gestalten – etwa beim Klimaschutz, in Krisen, bei Infrastruktur oder Raumplanung. Dragana Damjanovic untersucht in ihrem Beitrag „Entstehung und Relativität von Zukunftswissen“, wie rechtliche Entscheidungen getroffen werden können, wenn ihre Tatsachengrundlage notwendigerweise unsicher ist. Prognosen liefern Wahrscheinlichkeitsurteile, Projektionen modellieren mögliche Entwicklungen; gesichertes Wissen über die Zukunft kann es hingegen nicht geben.
Für den modernen Staat gewinnt dieses „Zukunftswissen“ dennoch erheblich an Bedeutung. Der Gesetzgeber kann komplexe künftige Entwicklungen häufig nur abstrakt regeln und überträgt der Verwaltung damit beträchtliche Verantwortung. Sie muss wissenschaftliche Erkenntnisse, Modelle und Prognosen bewerten und entscheiden, welche Annahmen einer rechtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden. Problematisch ist dabei, dass auch die Frage, welches Wissen als belastbar gilt, nicht immer eindeutig beantwortet werden kann.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Einsatz künstlicher Intelligenz. KI kann Prognosen und Modellberechnungen beschleunigen, entbindet die Verwaltung aber nicht von ihrer eigenen Bewertung. Behörden müssen die erzeugten Erkenntnisse nachvollziehen und einordnen können. Andernfalls droht die rechtliche Entscheidung faktisch auf Modelle verlagert zu werden, deren Annahmen und Ergebnisse kaum noch transparent sind.
Der Beitrag macht damit ein Grundproblem moderner Staatlichkeit sichtbar: Je stärker der Staat Zukunft aktiv gestalten will, desto stärker ist er auf unsicheres Wissen angewiesen. Umso wichtiger werden transparente Verfahren, fachliche Kompetenz, Monitoring und die Möglichkeit, Entscheidungen an neue Erkenntnisse anzupassen. Recht muss also unter Unsicherheit entscheiden – und zugleich korrigierbar bleiben.